AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Nutzungsbedingungen für Besucher/Nutzer

VR Parks, Hochstr. 10, 59425 Unna

Wir heißen Dich herzlich willkommen in unserer Freizeithalle. Wir wünschen Dir viel Spaß und bitten darum, Dich an die Spielregeln zu halten, die wir mit Dir in Form nachfolgender Bestimmungen vereinbaren. Diese werden Inhalt des zwischen Dir und uns zustande gekommenen Nutzungsvertrages. Wir bitten Dich, diese sorgfältig zu lesen und zu beachten.

  1. Nutzung

Die Benutzung aller angebotenen Aktivitäten erfolgt auf eigene Gefahr. Das besteigen oder verändern von Hindernissen oder Spielgeräten ist untersagt. Auch ist das Rennen, Rückwärtslaufen, Hinlegen oder Knien in unserer Lasertagarena verboten, sowie die physische als auch verbale Verletzung anderer Spieler. Das Anfliegen von anderen Gästen mit der Drohne ist verboten! Das Öffnen von Notausgängen ist nur bei entsprechenden Notfällen erlaubt. Bis sich die Augen an die Dunkelheit in unserer Lasetagarena gewöhnt haben, bitten wir um größtmögliche Vorsicht. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Sollten sich einige Gäste nicht an die oben aufgeführten Verbote halten, so behalten wir uns vor, den Betrieb der kompletten Anlage aus sicherheitstechnischen Gründen einzustellen und die Arena zu räumen. Wir bitten Dich, für die Einweisungen ca. 20-30 Minuten vor Buchungsbeginn anwesend zu sein. Verspätete Ankunft berechtigt nicht zum Wertausgleich oder zur Verlängerung. Wir behalten uns vor verschiedene Gruppen zur gleichen Zeit spielen zu lassen. Wir sind berechtigt, Minderjährige ohne Begleitung eines gesetzlichen Vertreters bzw. einer Aufsichtsperson den Einlass bzw. den Zugang zur Arena zu verweigern. Im Falle einer Zugangsgewährung wird kein vertragliches oder gesetzliches Beaufsichtigungsverhältnis begründet, insbesondere nicht gemäß § 832 BGB. Entsprechendes gilt auch für Minderjährige in Begleitung gesetzlicher Vertreter oder Aufsichtspersonen. Auf die gesetzliche Haftung gesetzlicher Vertreter oder Aufsichtspersonen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und den sich ergebenden Pflichten wird ausdrücklich hingewiesen.

2. VR-Geräte / Drohnen

Die Spielgeräte in unserer Lounge, in der VR Arena, der Lasertagarena und die Drohnen werden von den Spielern auf eigene Gefahr benutzt. Sorgsamer Umgang mit den Geräten sowie Drohnen wird zwingend vorausgesetzt. Wir weisen darauf hin, dass bei Beschädigungen der VR-Geräte, Lasertagausrüstung oder Drohnen Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Sollte ein Spieler ein VR-Gerät, die Lasertagausrüstung oder eine Drohne schuldhaft so erheblich beschädigen, dass eine weitere ordnungsgemäße Benutzung nicht mehr möglich ist, hat der Spieler eine Schadenspauschale in Höhe von 200,00€ – 2.000,00 € je Spielgerät zu zahlen. Ihm bleibt es überlassen, nachzuweisen, dass der Schaden oder die Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer sei als die Pauschale. Weitergehende Schadensansprüche bleiben vorbehalten.

3. Anweisungen

Sämtlichen Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Personen, welche gegen unsere Hausordnung oder die Anweisung des Personals verstoßen, werden unverzüglich der Halle verwiesen. Hiermit verbunden ist gleichzeitig die Kündigung des Benutzungsvertrages, zu der es einer mündlichen Abmahnung nicht bedarf, soweit der Verstoß so schwerwiegend ist, dass eine sofortige Verweisung sachlich begründet ist.

4. Eintrittspreise

Der Eintrittspreis wird sofort fällig und ist vor Buchungsbeginn an unserer Kasse zu entrichten. Erscheinen angemeldete Gruppen nicht oder in verminderter Teilnehmerzahl, obwohl eine Buchung mit entsprechender Teilnehmerzahl vorliegt, so behalten wir uns die Möglichkeit vor, den Restbetrag von der Person einzufordern, die die Buchung vorgenommen hat.

Buchungen sind nur per Mail oder über das  Reservierungsformular auf der Internetseite möglich. Nach erfolgter schriftlicher Buchungsbestätigung des Betreibers sind 50% des Buchungsbetrages anzuzahlen, fällig bis zum in der Buchungsbestätigung genannten Termin, andernfalls behält sich der Betreiber eine Stornierung der Buchung vor. Der Restbetrag ist am Tag der Veranstaltung per EC, Kreditkartenzahlung oder bar zu entrichten. Stornierungen sind vor Zahlungseingang kostenlos möglich, danach berechnet der Betreiber bis 5 Tage vor dem Termin eine Bearbeitungsgebühr von 10,00€. Bei kurzfristiger kompletter Absage (5 Tage oder kürzer vor dem Termin) wird der Anzahlungsbetrag als Stornierungsgebühr einbehalten.

5 .Getränkeverzehr

Unsere Getränke sind nur für den Verzehr vor Ort bestimmt. Eine Pfanderstattung oder Berechnung erfolgt nicht.

Mitgebrachte Getränke und Speisen dürfen in unseren Räumlichkeiten nicht verzehrt werden.

6. Alkohol- sowie Drogeneinfluss und Rauchverbot

In der gesamten Halle besteht Rauchverbot.

Für den Fall, dass ein Nutzer unter starkem Alkohol- oder Drogeneinfluss steht, führt dies ohne mündliche Abmahnung zur Kündigung des Benutzervertrages sowie zum Verweis aus der Arena.

7. Vorzeitige Beendigung

Wird die Nutzung der Halle vor Ablauf der hierfür gewährten Buchungszeit beendet, so besteht kein Anspruch auf anteilige oder komplette Rückerstattung des Eintrittspreises.

8. Bildmaterial

Das Fertigen von Fotos oder sonstigem Bildmaterial innerhalb der Anlage zu gewerblichen Zwecken ist untersagt.

9. Gewerbliche Vertragspartner

Bei gewerblichen Vertragspartnern haben deren etwaige Geschäftsbedingungen keine Gültigkeit. Auch dann nicht, wenn sie uns zuvor mitgeteilt wurden und wir diesen nicht widersprochen haben.

10. Hausrecht

Die Hallenbetreiber und deren Bevollmächtigte üben das Hausrecht aus. Insbesondere Verstöße gegen das Alkohol- und Rauchverbot, das unerlaubte Fertigen von Fotos innerhalb der Halle sowie Nichtbefolgen von Anweisungen des Personals können zu der Erteilung eines Hausverbots führen, ohne dass ein Anspruch auf ganze oder teilweise Erstattung des Eintrittsgeldes besteht.

11. Haftung

  1. Wir, die Hallenbetreiber, haften grundsätzlich nicht für Schäden der Besucher/Nutzer. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden aus einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Arena-Betreiber, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsmäßige Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
  2. Den Besuchern/Nutzern wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in die Freizeithalle zu bringen. Von Seiten der Arena-Betreiber werden keinerlei Bewachungs- und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld oder Wertgegenständen in einem von uns kostenlos zur Verfügung gestellten abschließbaren oder kodierten Fach begründet keinerlei Pflichten unsererseits in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.

 

Stand: Mai 2020